Reglement Benutzung Bernau (Platzordnung)
Platz
Der Hockeyplatz darf ausschliesslich für Hockey in Wettkampf und Training genutzt werden; Ausnahmen werden vom Vorstand genehmigt.
Aufenthalt auf der Anlage
Für den Aufenthalt auf der Sportanlage an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der RWW im Einvernehmen mit allen Nutzern getroffenen Vereinbarungen.
Die Benutzung der Sportanlage ausserhalb des Trainings und Spielbetriebs durch Kinder unter 14 Jahren ist nur mit Zustimmung und unter Haftung der Erziehungsberechtigten gestattet. Der Zutritt muss durch ein Vorstandsmitglied mündlich oder schriftlich bewilligt sein.
Die Benutzung ausserhalb des Trainings- und Spielbetriebs ist an Sonn- & Feiertagen untersagt.
Miete Clubhaus
Das Clubhaus steht schlüssbelberechtigten Nutzern zur Verfügung. Das Vereinshaus kann von Vereinsmitgliedern gegen Gebühr gemietet werden. Für Drittpersonen u/o Gesellschaften kann das Vereinslokal nur inklusive Bewirtung durch das Clubhausteam gemietet werden. Interessenten können sich unter [email protected] [email protected] erkundigen.
Nachtruhe
Bei Flutlichtnutzung ist das Flutlicht unmittelbar nach der Nutzung der Sportanlage auszuschalten, spätestens um 22.00h darf kein Flutlicht mehr brennen.
Die Nutzer verpflichten sich zur Rücksichtnahme auf die Anstösser der Sportanlage, insbesondere zur Einhaltung der gesetzlichen Lärm und Emissionsschutzbedingungen. Die kommunal vorgeschriebene Nachtruhe ab 22.00h ist zwingend einzuhalten.