Unsere Bernau – unser Zuhause

Der Sportplatz Bernau ist unser Zuhause. Hier trainieren wir, spielen wir, gewinnen und verlieren wir. Hier jubeln wir, feiern wir und wachsen als Rotweiss‑Familie zusammen.

Als einziger Landhockeyclub der Schweiz verfügen wir über einen eigenen Sportplatz – ein Privileg, das uns stolz macht.

Benutzungsreglement

  • Der Hockeyplatz darf ausschliesslich für Hockey in Wettkampf und Training genutzt werden; Ausnahmen werden vom Vorstand genehmigt.
  • Für den Aufenthalt auf der Sportanlage an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der RWW im Einvernehmen mit allen Nutzern getroffenen Vereinbarungen.
  • Die Benutzung der Sportanlage ausserhalb des Trainings und Spielbetriebs durch Kinder unter 14 Jahren ist nur mit Zustimmung und unter Haftung der Erziehungsberechtigten gestattet. Der Zutritt muss durch ein Vorstandsmitglied mündlich oder schriftlich bewilligt sein.
  • Die Benutzung ausserhalb des Trainings- und Spielbetriebs ist an Sonn- & Feiertagen untersagt.
  • Das Kleinfeld ist nur bis und mit Spieler:innen der U10 erlaubt, ab der U12 strengstens verboten. Das Kleinfeld wird videoüberwacht.
  • Bei Flutlichtnutzung ist das Flutlicht unmittelbar nach der Nutzung der Sportanlage auszuschalten, spätestens um 22 Uhr darf kein Flutlicht mehr brennen.

Die Nutzer:innen verpflichten sich zur Rücksichtnahme auf die Anstösser:innen der Sportanlage, insbesondere zur Einhaltung der gesetzlichen Lärm und Emissionsschutzbedingungen. Die kommunal vorgeschriebene Nachtruhe ab 22 Uhr ist zwingend einzuhalten.

Kontakt Platzwart: platzwartnoSpam@rww.noSpamch 

Das gesamte Reglement

Kleinfeld

Das Kleinfeld (Sonderfläche mit Kunstrasen) soll zweckentsprechend genutzt werden und steht insbesondere unseren Jüngsten zur Verfügung. Hunde sind nicht erlaubt. 

Das Kleinfeld ist ausserhalb vom Trainingsbetrieb nur bis und mit Spieler:innen der U10 erlaubt, ab der U12 strengstens verboten. Das Kleinfeld wird videoüberwacht.

Ausnahmen werden vom Vorstand genehmigt.